§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten sowie für die Teilnahme am HIMMELFAHRT Festival 2026, das am 14.–15. Mai 2026 auf dem Gelände Flur 1, 99189 Gebesee, Thüringen stattfindet.

Veranstalter ist HEIZHAUS, Flur 1, 99189 Gebesee (nachfolgend „Veranstalter“).

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Betreten des Festivalgeländes erkennt der Besucher diese AGB an.

§ 2 Tickets & Preise

(1) Eintrittskarten sind ausschließlich für die auf dem Ticket angegebene Veranstaltung gültig. Ein Umtausch oder eine Rückgabe ist nur in den in § 9 genannten Fällen möglich.

(2) Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Bei Verstoß behält sich der Veranstalter vor, die betroffenen Tickets zu sperren, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.

(3) Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).

(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Preise bis zum Zeitpunkt der Bestellung anzupassen. Bereits erworbene Tickets bleiben von Preisänderungen unberührt.

§ 3 Zahlung

(1) Der Kaufpreis ist bei Bestellung sofort fällig.

(2) Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im jeweiligen Bestellvorgang angezeigt.

(3) Mit Abschluss der Zahlung kommt der Kaufvertrag zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande.

§ 4 Einlass & Festivalbedingungen

(1) Voraussetzung für den Einlass ist eine gültige Eintrittskarte sowie ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein).

(2) Das Mindestalter für den Zutritt zum Festivalgelände beträgt 18 Jahre. Personen ab 16 Jahren erhalten Einlass nur bei Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Muttizettel gemäß § 1 JuSchG).

(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern den Einlass zu verweigern oder sie des Geländes zu verweisen, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder bei Gefährdung der Sicherheit.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, am Einlass und auf dem Gelände Sicherheitskontrollen durchzuführen, einschließlich der Kontrolle von Taschen und Gegenständen. Die Besucher sind verpflichtet, diese Kontrollen zu dulden.

§ 5 Hausordnung

Auf dem gesamten Festivalgelände gelten folgende Regeln:

Verstöße gegen die Hausordnung können zum sofortigen Verweis vom Gelände führen, ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

§ 6 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 276, 278 BGB für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl persönlicher Gegenstände der Besucher. Die Teilnahme am Festival erfolgt auf eigene Gefahr.

(4) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Streik).

§ 7 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Während des Festivals werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, auf denen Besucher abgebildet sein können. Diese Aufnahmen können für die Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Dokumentation des Festivals verwendet werden, einschließlich der Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien und in Printmedien.

(2) Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Form von Bildaufnahmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Veranstalters an der Dokumentation und Bewerbung der Veranstaltung). Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Besucher mit der Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen einverstanden.

(3) Besucher dürfen Foto- und Videoaufnahmen ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke anfertigen. Eine kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

§ 8 Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen bestimmten Termin vorsieht. Da es sich beim HIMMELFAHRT Festival 2026 um eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin handelt (14.–15. Mai 2026), ist ein Widerruf des Ticketkaufs ausgeschlossen.

§ 9 Stornierung & Absage

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm, die Künstlerbesetzung (Line-up) und den Ablauf des Festivals jederzeit zu ändern, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz entsteht.

(2) Bei vollständiger Absage des Festivals durch den Veranstalter erhalten die Besucher den Kaufpreis der Eintrittskarte erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat.

(3) Bei teilweiser Änderung des Programms, einzelnen Künstlerausfällen oder witterungsbedingten Einschränkungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

(4) Im Falle einer Verlegung des Festivals behält die Eintrittskarte ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Sollte der Besucher am Ersatztermin nicht teilnehmen können, kann er innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des neuen Termins die Erstattung des Kaufpreises verlangen.

§ 10 Camping & Gelände

(1) Das Campen ist ausschließlich in den vom Veranstalter ausgewiesenen Campingbereichen gestattet.

(2) Zwischen 02:00 Uhr und 08:00 Uhr gilt in den Campingbereichen eine Nachtruhe. Die Besucher sind angehalten, in diesem Zeitraum auf übermäßige Lärmverursachung zu verzichten.

(3) Jeder Besucher ist verpflichtet, seinen Stellplatz und das umliegende Gelände sauber zu halten. Müll ist in den bereitgestellten Behältern zu entsorgen. Beim Verlassen des Geländes ist der gesamte mitgebrachte Müll mitzunehmen.

(4) Offenes Feuer ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Grills und Kocher dürfen nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen verwendet werden. Die Besucher haben stets auf ausreichenden Brandschutz zu achten.

(5) Das Befahren des Campinggeländes mit Kraftfahrzeugen ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Fahrzeuge sind auf den ausgewiesenen Parkflächen abzustellen.

§ 11 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Veranstalter ein wichtiges Anliegen. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und der Nutzung der Website des Festivals erklärt sich der Besucher mit der Verarbeitung seiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden, soweit dies auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) erforderlich ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist — soweit gesetzlich zulässig — Erfurt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: März 2026